Kindertagesstätten, Heime, Beherbergungsstätten und gemeinsame Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Besondere Einrichtungen erfordern besondere Brandschutzlösungen. Während es für private Wohnungen und große Zweckbauten klare gesetzliche Brandschutz-Vorschriften gibt, gab es bis 2018 für kleine Sonderbauten meist keine Vorgaben für den technischen Brandschutz. Das hat sich mit der neuen Brandmeldenorm DIN VDE V 0826-2 als Gesetzentwurf geändert.
Die Verantwortlichen des evangelischen Kindergartens in Stuttgart-Wangen haben uns deshalb beauftragt eine Branderkennungsanlage zu planen und einzubauen.
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